Verpflegungskonzept
3.1 Frühstücks- und Vesperversorgung
Frühstück und Vesper wird von den Kindern selbst mitgebracht. Damit haben Eltern und Kinder die Möglichkeit, besondere Vorlieben und Geschmäcker mit zu bestimmen.
Nicht nur Obst und Gemüse, sondern auch Getreideprodukte wie Müsli oder Brot/Brötchen mit möglichst hohem Vollkornanteil sollten fester Bestandteil der Frühstücks- und Vesperbox sein.
3.2 Mittagsversorgung
Die Mittagsversorgung erfolgt durch ein Tiefkühlsystem, der Anbieter (apetito) liefert tiefgekühlte Speisen, die in der Küche durch unsere Köchin in einem Heißluftverfahren aufgewärmt, verfeinert und ergänzt werden.
Die Essenpläne sind einsehbar und werden wöchentlich ausgehangen. Der Speiseplan orientiert sich an den Empfehlungen der DGE und den Qualitätsstandards für die Verpflegung in den Kindergärten. Die Mittagsmahlzeit ist abwechslungs- und ballaststoffreich.
Wir essen gemeinsam, aufmerksam und ohne Ablenkung. Mit Ruhe und Zeit macht das Essen am schön gedeckten Tisch Spaß. Die Kinder lernen selbst zu bestimmen, wie viel sie essen, nehmen Hunger- und Sättigungsgefühle wahr, äußern sich, wenn sie etwas nicht mögen und erleben gesunde kulturvolle Verhaltensweisen vor-, während und nach den Mahlzeiten. Unser „Kosteklecks“ ermöglicht den Kindern eigene Geschmackserfahrungen zu sammeln.
Hierbei berücksichtigen wir, dass verschiedenste Sinneswahrnehmungen und persönliche Erfahrungen, Vorlieben und Abneigungen in die Entscheidung für oder gegen ein Lebensmittel einfließen. Wir nutzen die natürliche Neugierde und den Entdeckerdrang unserer Kinder und führen sie immer wieder an unbekannte Lebensmittel heran. Sie werden mit verschiedensten Obst- Gemüse- und Getreidesorten bekannt gemacht und erleben durch eigene Tätigkeit das Wachsen, Gedeihen, Pflegen und Ernten der Pflanzen. Durch den Einsatz erlebnispädagogischer Methoden wie „Lernen durch Sinne“ erfahren die Kinder, welchen Geschmack Lebensmittel haben, wie sie sich anfühlen, welchen Geruch sie haben, wie sie von außen und innen aussehen und welche Speisen man aus ihnen herstellen kann.
In den Gruppen wird regelmäßig selbst Müsli hergestellt, Dips zum Gemüse für eigenen Salat zubereitet, Brot und Kuchen gebacken und gekocht.
Zur Entedank – Zeit ist es Tradition mit den Eltern gemeinsam bei einem „Fest der Sinne“ Köstlichkeiten auszuprobieren, zu verkosten und zum mitmachen anzuregen.
3.3 Getränkeversorgung
In unserem Spielhaus stehen auf jeder Etage Wasserspender und sind für die Kinder jederzeit zugänglich. Ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees stehen für alle Kinder bereit. Zum Frühstück und Vesper wird den Kindern Milch angeboten.
Fruchtsäfte und Fruchtschorlen werden ausschließlich zu Festen und Feierlichkeiten angeboten.
3.4 Verpflegung bei Festen und Feierlichkeiten
Bei festlichen Anlässen wie Ostern, Weihnachten, Geburtstage und Kitafesten kann es ein vom allgemeinen Verpflegungskonzept abweichendes Speisenangebot geben. Auch an diesen Tagen wird darauf geachtet, dass das Angebot gesund und abwechslungsreich ist. Süßigkeiten und süße Speisen können Teil eines vielfältigen Angebots sein. Welche Lebensmittel an diesen Tagen auf den Tisch kommen, beschließt die Kita in Absprache mit den Eltern.
3.5 Umgang mit Süßigkeiten
Die meisten Kinder essen gerne Süßigkeiten wie Schokoriegel, Kekse und süße Brotaufstriche. Gegen eine geringe Menge Süßigkeiten ist nichts einzuwenden. Diese soll jedoch in der Regel außerhalb der Tageseinrichtung, z.B. im Elternhaus konsumiert werden. Wenn Kinder von zu Hause Süßigkeiten mitbringen, kann es zu Neid und Streitereien kommen.
| Daher: |
- keine Süßigkeiten bzw. Kinderlebensmittel in die Brotbox
- Süßigkeiten dienen nicht als Zwischenmahlzeit
- Süßigkeiten sind nur zu besonderen Anlässen erlaubt.
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Zweimal monatlich kann im Rahmen der Mittagsverpflegung eine „süße“ Hauptmahlzeit angeboten werden. Darüber hinaus gibt es gelegentlich Süßspeisen und fruchtige Nachtische als Dessert.
3.6 Umgang mit Lebensmittelunverträglichkeit
Lebensmittelunverträglichkeiten der Kinder werden in Absprache mit den Eltern berücksichtigt. Bei Allergien benötigen wir ein ärztliches Attest. Es wird ein Informationsblatt erstellt und weitere Maßnahmen eingeleitet.